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BGH, 28.02.1967 - VI ZR 159/65 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch eine Versicherung - Voraussetzungen für das Vorliegen einer Betriebsgefahr
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVG § 7 Abs. 1 § 17; StVO § 17
Haftungsverteilung bei Kollision eines einem Hindernis ausweichenden Fahrzeugs mit einem hinter dem Hindernis nach links auf die Fahrbahn einbiegenden Fahrzeug - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1967, 500
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 15.03.1988 - VI ZR 115/87
Begriff der höheren Gewalt
Abgesehen davon, daß der Senat schon nicht nachvollziehen kann, daß dies eine falsche Reaktion war, gereicht einem Kraftfahrer eine sachwidrige Reaktion dann nicht zum Verschulden, wenn er in einer ohne sein Verschulden eingetretenen Gefahrenlage keine Zeit zu ruhiger Überlegung hat und deshalb nicht die zur Verhütung des Unfalles richtigen und sachgemäßen Maßnahmen trifft (Senatsurteile vom 28. Februar 1967 - VI ZR 159/65 - VersR 1967, 500, 501 und vom 19. Mai 1970 - VI ZR 40/69 - VersR 1970, 818, 819). - BGH, 15.06.1971 - VI ZR 195/69
Verantwortlichkeit eines Verkehrsteilnehmers für falsches Reagieren in einer …
Wenn sich ein Verkehrsteilnehmer in einer solchen plötzlich auftretenden Gefahrenlage nicht so verhält, wie es sich bei nachträglicher Betrachtung als zweckmäßig erweist, so kann ihm das nicht als Verschulden angerechnet werden (Urteil des BGH vom 20. Februar 1967 - VI ZR 159/65 - VersR 1967, 500). - AG Weilburg, 24.04.1980 - 2 C 335/79 Der Kl. ist unvorsichtig aus der verdeckten Ausfahrt gefahren und hat seinen Schaden daher allein zu tragen (vgl. BGHZ VersR 67, 500).